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Ein lustiges Bild aus dem Klassenchat weiterleiten, einen Song für ein eigenes Video verwenden oder ein Foto von Freundinnen und Freunden posten: Auf Social Media lassen sich Inhalte mit wenigen Klicks teilen. Doch nur weil ein Foto, Video oder Musikstück frei zugänglich ist, darf es nicht automatisch weiterverwendet oder veröffentlicht werden. Für Kinder und Jugendliche ist es deshalb wichtig zu wissen, was sie mit fremden Inhalten machen dürfen und wie ihre eigenen Fotos, Videos und Werke geschützt sind.
Welche Inhalte sind im Internet geschützt?
Kinder und Jugendliche sehen täglich Fotos und Videos auf Social Media, hören Musik und lesen Texte im Internet. Viele dieser Inhalte sind rechtlich geschützt. Das gilt auch dann, wenn sie öffentlich zu sehen oder leicht herunterzuladen und weiterzuleiten sind.
Wichtig sind dabei vor allem das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild.
Das Urheberrecht schützt Personen, die kreative Werke schaffen, zum Beispiel Fotos, Videos, Musik oder Texte. Das Recht am eigenen Bild schützt dagegen die Personen, die auf Fotos oder Videos zu sehen sind.
Rechtliche Grundlagen
Wichtige Regelungen finden sich insbesondere im Urheberrechtsgesetz (UrhG), im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) und zum Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Die aktuellen Gesetzestexte finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.
Was bedeutet „geistiges Eigentum“?
Bei Eigentum denken viele zuerst an Dinge, die man anfassen kann, wie zum Beispiel ein Fahrrad, ein Buch oder ein Smartphone. Aber auch eine Geschichte, ein Lied, eine Zeichnung oder eine Erfindung kann jemandem gehören. Solche kreativen Leistungen werden als geistiges Eigentum bezeichnet.
Für geistiges Eigentum gibt es unterschiedliche Schutzrechte. Bei Fotos, Videos, Musik und Texten ist vor allem das Urheberrecht wichtig.
Was bedeutet Urheberrecht?
Wer selbst ein Foto macht, einen Text schreibt, ein Video produziert oder ein Lied komponiert, ist Urheberin oder Urheber dieses Werks.
Die Urheberin oder der Urheber darf grundsätzlich entscheiden, was mit dem eigenen Werk passiert. Zum Beispiel:
- Darf das Foto veröffentlicht werden?
- Darf jemand das Video weiterverwenden?
- Darf ein Text kopiert oder geteilt werden?
- Muss die Urheberin oder der Urheber genannt werden?
Für die Nutzung eines Werks kann die Urheberin oder der Urheber Anspruch auf eine Bezahlung haben.
Auch Kinder und Jugendliche können Urheberinnen und Urheber sein. Eigene kreative Texte, Videos oder andere Werke können daher urheberrechtlich geschützt sein. Auch selbst aufgenommene Fotos genießen rechtlichen Schutz – selbst wenn es sich nur um Schnappschüsse handelt.
Das Urheberrecht selbst kann grundsätzlich nicht auf eine andere Person übertragen werden. Urheberinnen und Urheber können anderen jedoch Nutzungsrechte an ihrem Werk einräumen. Nach ihrem Tod ist das Urheberrecht vererblich. Bei urheberrechtlich geschützten Werken erlischt es grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Danach wird das Werk gemeinfrei und kann grundsätzlich ohne urheberrechtliche Erlaubnis verwendet werden.
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Neben dem Urheberrecht ist auf Social Media besonders das Recht am eigenen Bild wichtig. Es bedeutet, dass Personen grundsätzlich selbst darüber bestimmen können, ob Fotos oder Videos von ihnen veröffentlicht werden.
Das betrifft zum Beispiel ein Gruppenfoto vom Geburtstag, ein Video vom Sporttraining oder eine Aufnahme von Freundinnen und Freunden, die anschließend auf Social Media gepostet oder über einen Messenger verschickt werden. Vor der Veröffentlichung müssen die abgebildeten Personen zustimmen. Bei Videos oder Tonaufnahmen kann außerdem das Recht am gesprochenen Wort eine Rolle spielen. Was jemand in einem privaten, nichtöffentlichen Gespräch sagt, darf grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis aufgenommen werden. Auch dürfen solche Tonaufnahmen nicht an andere weitergegeben werden.
Gerade für Kinder und Jugendliche ist wichtig zu verstehen: Nicht nur die Person hinter der Kamera hat Rechte. Auch die Personen vor der Kamera haben Rechte.
Gibt es Ausnahmen?
Nicht immer ist die Zustimmung der abgebildeten Person erforderlich. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn jemand auf einem Landschaftsfoto nur am Rand zu sehen ist („Beiwerk“) und es eigentlich nur um die Landschaft geht. Eine Ausnahme kann auch für Bilder von Personen oder Ereignissen gelten, über die die Öffentlichkeit informiert werden soll. Doch selbst dann darf ein Bild nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden – etwa, weil das Bild die Person bloßstellt.
Was gilt für Fotos, die mit KI verändert wurden?
Mit KI-Programmen lassen sich Fotos leicht bearbeiten und verändern: Gesichter können ausgetauscht oder Personen in Situationen gezeigt werden, die es nie gegeben hat. Auch bei solchen Bildern müssen Urheberrecht und die Rechte der abgebildeten Personen beachtet werden. Wer ein fremdes Foto mit KI verändert und anschließend auf Social Media veröffentlicht, braucht dafür grundsätzlich die Erlaubnis der Urheberin bzw. des Urhebers. Sind darauf Personen erkennbar, ist für das Teilen oder die Veröffentlichung grundsätzlich auch ihre Zustimmung erforderlich. Eine Erlaubnis für das ursprüngliche Foto gilt nicht automatisch für eine veränderte Version. Eltern sollten mit ihrem Kind darüber sprechen, Fotos anderer Personen nicht ohne deren Zustimmung mit KI zu bearbeiten oder zu verbreiten. Auch vermeintlich lustige Veränderungen können andere verletzen oder bloßstellen. Rechtlich relevant ist grundsätzlich die Veröffentlichung eines bearbeiteten Bildes, dazu gehört zum Beispiel auch das Teilen oder Verschicken über einen Messenger-Dienst.
Was heißt das für Eltern?
Kinder und Jugendliche sollten wissen, dass nicht alles, was sich im Internet einfach speichern, teilen oder weiterleiten lässt, auch frei verwendet werden darf. Gleichzeitig ist es wichtig, dass sie ihre eigenen Rechte kennen: Auch ihre Fotos, Videos und selbst erstellten Inhalte sind geschützt.
Eltern können dabei eine wichtige Vorbildrolle einnehmen, indem sie selbst bewusst und verantwortungsvoll mit eigenen und fremden Inhalten sowie mit Fotos und Videos anderer Personen umgehen.
Das Urheberrecht regelt, wie Inhalte (z. B. Fotos, Texte oder Sprachaufzeichnungen) genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Um fremde Inhalte zu nutzen, braucht man meist die Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers. Das ist die Person, die den Inhalt erstellt hat. Verstöße können strafbar sein.
Social-Media-Angebote sind Plattformen im Internet, auf denen sich Nutzerinnen und Nutzer austauschen, Inhalte posten und sich selbst darstellen können. Um dort aktiv zu sein, muss man sich anmelden und ein Profil erstellen. Ein Social-Media-Profil kann privat oder öffentlich sein.
Ein Smartphone (englisch: smart = klug, phone = Telefon) ist ein Mobiltelefon mit vielen zusätzlichen Funktionen. Man kann damit telefonieren, Nachrichten schreiben, Apps nutzen, im Internet surfen, Fotos und Videos aufnehmen und den Alltag organisieren, z. B. mit Kalender oder Navigation.
Ein Post ist ein Beitrag in einem Social-Media-Angebot. Er kann z. B. aus Text, Bild oder Video bestehen.
Eine App (englisch: application = Anwendung) ist ein Programm für Smartphone, Tablet oder Computer. Es gibt viele unterschiedliche Apps mit verschiedenen Funktionen, z. B. für Musik, Wetter oder Spiele.